Artenschutz

Jeder Baum ist ein Teil der ihn umgebenden Natur und daher oft auch „Vermieter“ von Wohnungen einer Vielzahl von Tieren.

Baumpflege- und Baumfällarbeiten bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Durch den Verzicht auf Fäll- und Rodungsarbeiten in der Zeit vom 1. März bis 30. September können viele Konflikte mit dem Artenschutz wir die Zerstörung von Vogelbrut vermieden werden.

Doch gerade die großen, landschaftprägenden Baumindividuen bilden einen dauerhaften Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Diese Lebensräume, sogenannte Habitatstrukturen, werden bei der Baumkontrolle häufig als Schadsymptom eingeordnet. Das Erkennen und Bewerten dieser Habitatstrukturen bildet die Grundlage für weitere Entscheidungen und Vorgehensweisen. Für den Artenschutz bei der Baumpflege ist ein Erkennen von besetzten Nestern oder von Bruthöhlen und die Zerstörung dauerhaft genutzter – auch unbesetzter – Brutstätten von hoher Bedeutung. Dauerhafte Brutstätten können vor allem Baumhöhlen (für Vögel, Fledermäuse und Insekten), aber auch die dauerhaft genutzten Nester bestimmter Vogelarten (z.B. die Horste von Greifvögeln) sein.

Wir erkennen und bewerten Habitatstrukturen und tragen durch geeignete Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen dazu bei, diese Lebensräume zu schützen. Mit solchen Mitteln (z.B. Kronensicherungen) können auch Bäume mit Schadsymptomen erhalten werden. Auf diese Weise lassen sich die oft widersprüchlichen Anforderungen an die Sicherheit und den Artenschutz erfüllen.

Wir helfen Ihnen durch die Anfertigung artenschutzrechtlicher Gutachten und benennen mögliche Alternativ- und Schutzmaßnahmen.


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